Musikpädagogik

Musikpädagogik als Teilstudiengang innerhalb des B. Ed. und M. Ed. Sonderpädagogische Förderung

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Fach Musik als Teilstudiengang des Bachelor of Education bzw. Master of Education sonderpädagogische Förderung interessieren! Als Expert*in für Musik können Sie nach Ihrem Studium in der Förderschule oder im Gemeinsamen Unterricht viel bewegen und allen Schüler*innen vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten eröffnen, die andere Fächer nicht bieten. Ebenso werden Sie das Schulleben durch Ensembles und Konzerte musikalisch bereichern.

Im Musikstudium erwartet Sie daher ein vielfältiges und stilistisch breit angelegtes Angebot mit vielen musikpraktischen Anteilen. Sie erwerben unter anderem Grundkenntnisse auf einem Akkordinstrument und erhalten Instrumental- und Gesangsunterricht. Sie lernen gemeinsamen mit Studierenden anderer Musikstudiengänge, wie Sie Musikunterricht in der Schule gestalten können, z. B. in den Seminaren des Projekts „EMPRI“. Auch speziell auf inklusive Musikpädagogik zugeschnittene Lehrveranstaltungen werden angeboten, z. B. zu Improvisation und Inklusion, zur Planung inklusiven Musikunterrichts oder zur Community Music. Einen Einblick in das Lehrangebot der letzten Semester bekommen Sie hier, einen Überblick über den Studienablauf hier.

Im Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung studieren Sie neben Musik außerdem Deutsch oder Mathematik sowie die beiden Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“. Fachübergreifende Informationen zum B. Ed. Sonderpädagogische Förderung finden Sie hier.

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das erfolgreiche Absolvieren des Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV). Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, sich davon nicht abschrecken zu lassen, wenn Sie sich für Musik als Teilstudiengang interessieren! Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten. Genauere Informationen und Tipps zur Vorbereitung für diese Eignungsprüfung finden Sie hier.

Wenn Sie die Eignungsfeststellungsverfahren bestanden haben, können Sie außerdem einen Antrag auf die Verbesserung Ihrer Durchschnittsnote stellen, um evtl. Eingangsbeschränkungen zum Studium zu entkräften (Numerus Clausus). Weitere Informationen finden Sie hier.

Interesse? Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Daniela Neuhaus
neuhaus[at]uni-wuppertal.de

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