Nutzung der Überäume
Vorrangig Bachelorstudierende der Fachgruppe Musikpädagogik können die Überäume auf der Ebene S.16 zur Unterrichts- und Prüfungsvorbereitung nutzen. Die Berechtigung zur Nutzung besteht solange, bis die künstlerische Abschlussprüfung absolviert ist. Sonderberechtigungen, wie beispielsweise für S.17.13 (Raumführerschein), bleiben davon unberührt.
Nachrangig können auch Masterstudierende die Überäume nutzen, müssen diese allerdings bei Bedarf durch Bachelorstudierende räumen.
Um möglichst vielen Studierenden die Nutzung der Überäume zu ermöglichen, sollte die Übedauer 2 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Während der Vorlesungszeit sind die Überäume frei zugänglich, in der vorlesungsfreien Zeit aus Sicherheitsgründen ganztägig verschlossen.
Um die Übungsräume in der vorlesungsfreien Zeit nutzen zu können, sind die Namen aller berechtigten Bachelorstudierenden auf einer Liste beim Pförtner am Haupteingang hinterlegt. Dort kann der jeweilige Schlüssel des Übungsraumes gegen Unterschrift abgeholt und nach Ende der Übezeit wieder zurückgegeben werden. Um Irritationen zu vermeiden, sollten insbesondere Bachelorstudierende, die bereits ihren gesamten Instrumental- und Gesangsunterricht erhalten, aber noch nicht die künstlerischen Abschlussprüfungen absolviert haben, sicherstellen, dass sie auf der Pförtnerliste stehen (Kontakt s.u.).
Masterstudierende, die während der vorlesungsfreien Zeit die Überäume nutzen wollen, müssen ihren Nutzungsbedarf wiederkehrend anmelden. Hierzu ergeht ca. drei Wochen vor jedem Vorlesungsschluss auf der Homepage unter AKTUELLES ein entsprechender Aufruf, um sich für die folgende vorlesungsfreie Zeit in die Liste beim Pförtner eintragen zu lassen. Dort kann der jeweilige Schlüssel des Übungsraumes gegen Unterschrift abgeholt und nach Ende der Übezeit wieder zurückgegeben werden. Der Nutzungsbedarf muss von Masterstudierenden für jede vorlesungsfreie Zeit erneut angemeldet werden.
Bei Rückfragen zur Zugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an unsere studentische Hilfskraft Rosalie Nebel (rosalie.nebel-hk[at]uni-wuppertal.de).
Raumführerschein S.17.13
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Raum S.17.13 und das in ihm befindliche Equipment zur Prüfungsvorbereitung und für Bandproben genutzt werden kann.
Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem Tageskurs, der nach Bedarf angeboten wird. Nach erfolgreichem Verlauf wird ein „Führerschein“ ausgestellt, der zur Nutzung des Raumes S.17.13 außerhalb des regulären Unterrichtsbetriebes berechtigt.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unsere SHK Herrn Tim Heider.